Ein KFZ-Gutachten spielt eine entscheidende Rolle, wenn es nach einem Unfall um die Schadenregulierung geht. Für Versicherte stellt sich oft die Frage, wann die Versicherung die Kosten eines Gutachtens übernimmt und wann nicht. Es gibt klare Kriterien, an denen sich sowohl Versicherer als auch Geschädigte orientieren können. In diesem Artikel erklären wir Ihnen ausführlich, in welchen Fällen die Versicherung ein KFZ-Gutachten bezahlt und wann Sie möglicherweise auf den Kosten sitzen bleiben.

Was ist ein KFZ-Gutachten?

Ein KFZ-Gutachten ist ein detaillierter Bericht eines KFZ-Sachverständigen, der den Schaden an einem Fahrzeug nach einem Unfall bewertet. Es dient dazu, die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeugs zu ermitteln. Ein solches Gutachten wird in der Regel dann erforderlich, wenn der Schaden über einer bestimmten Bagatellgrenze liegt oder wenn Streitigkeiten über die Schadenhöhe bestehen.

In vielen Fällen wird ein Gutachter hinzugezogen, um eine objektive Einschätzung der Schadenshöhe und der damit verbundenen Kosten zu gewährleisten. Besonders in einer Stadt wie Berlin, wo Verkehrsunfälle leider keine Seltenheit sind, ist die Beauftragung eines KFZ Gutachters Berlin nach einem Unfall oft unvermeidlich.

Wann zahlt die Versicherung für das Gutachten?

Grundsätzlich übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein KFZ-Gutachten, wenn der Geschädigte ein solches in Auftrag gibt. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Als Bagatellschaden gelten in der Regel Schäden unter 750 Euro. Liegt der Schaden darüber, hat der Geschädigte das Recht, einen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten hierfür müssen vom Versicherer des Unfallverursachers getragen werden.

In folgenden Fällen zahlt die Versicherung:

  • Unverschuldeter Unfall: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten.
  • Totalschaden: Bei einem Totalschaden, wenn der Fahrzeugwert den Restwert überschreitet, ist ein Gutachten notwendig, um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Auch in diesem Fall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten.
  • Streitigkeiten über die Schadenhöhe: Sollten zwischen den Parteien Unstimmigkeiten über die Schadenhöhe bestehen, zahlt die Versicherung ein Gutachten, um den genauen Schaden festzustellen.

Es ist dabei wichtig zu beachten, dass das Gutachten nur dann von der Versicherung übernommen wird, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.

Wann zahlt die Versicherung nicht für das Gutachten?

Es gibt auch Situationen, in denen die KFZ-Versicherung die Kosten für ein KFZ-Gutachten nicht übernimmt. In solchen Fällen müssen Sie die Kosten entweder selbst tragen oder auf ein Gutachten verzichten:

  • Selbstverschuldeter Unfall: Wenn Sie selbst für den Unfall verantwortlich sind, übernimmt die eigene Haftpflichtversicherung in der Regel nicht die Kosten für das Gutachten. In solchen Fällen müssen Sie entweder ein Gutachten aus eigener Tasche bezahlen oder Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, sofern vorhanden.
  • Bagatellschaden: Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei Schäden unter 750 Euro in der Regel um Bagatellschäden. Hier übernimmt die Versicherung meist nur die Reparaturkosten und nicht die Kosten für ein umfassendes Gutachten.
  • Eigenmächtige Beauftragung eines Gutachters: Sollten Sie eigenmächtig einen Gutachter beauftragen, ohne dass der Versicherer dies genehmigt hat, könnte es passieren, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Es ist daher ratsam, vorab Rücksprache mit der Versicherung zu halten, um sicherzugehen, dass die Kostenübernahme gewährleistet ist.

Worauf sollte man beim Beauftragen eines Gutachters achten?

Wenn Sie nach einem Unfall einen Gutachter beauftragen möchten, sollten Sie einige Punkte beachten, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft:

  • Wahl des Gutachters: Als Geschädigter haben Sie das Recht, den Gutachter selbst zu wählen. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Es ist ratsam, einen unabhängigen und erfahrenen KFZ-Sachverständigen zu wählen.
  • Erfahrung und Qualifikation: Achten Sie darauf, dass der Gutachter über die nötige Qualifikation verfügt. Ein erfahrener Gutachter kann den Schaden nicht nur präzise einschätzen, sondern auch mögliche zukünftige Reparaturkosten oder Wertminderungen berücksichtigen.
  • Zeitliche Nähe zum Unfall: Ein Gutachten sollte möglichst zeitnah nach dem Unfall erstellt werden. Je länger der Unfall her ist, desto schwieriger wird es, den Schaden korrekt einzuschätzen.

Welche Kosten übernimmt die Versicherung noch?

Neben den Kosten für das KFZ-Gutachten gibt es noch weitere Posten, die von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden müssen. Dazu zählen:

  • Abschleppkosten: Sollte Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig sein, übernimmt die Versicherung die Kosten für das Abschleppen zur Werkstatt oder zum Gutachter.
  • Reparaturkosten: Die Reparaturkosten, die im Gutachten festgehalten werden, müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Dies gilt sowohl für die Teile als auch für die Arbeitskosten.
  • Mietwagen: Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen, solange Ihr Fahrzeug repariert wird oder bis Sie ein neues Fahrzeug beschaffen.
  • Schmerzensgeld: Bei Personenschäden kann Ihnen auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld zustehen, der durch die Versicherung des Unfallverursachers zu decken ist.

Fazit: Wann lohnt sich ein KFZ-Gutachten?

Ein KFZ-Gutachten ist in vielen Fällen nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um den Schaden korrekt einschätzen zu lassen und die Regulierung durch die Versicherung zu gewährleisten. Insbesondere bei unverschuldeten Unfällen und Totalschäden ist das Gutachten der zentrale Punkt, um die Schadenshöhe zu bestimmen.

Es lohnt sich jedoch, vorab mit der Versicherung abzuklären, ob die Kosten für das Gutachten übernommen werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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