Unternehmer haben oftmals die Möglichkeit, Kaufangebote auf Raten zu nutzen. Ein solches Angebot zieht viele Menschen an, vor allem, wenn die Geschäfte einen 0% Ratenplan anbieten. Diese Zahlungsoption hat ihre Vorteile. Am meisten geschätzt wird dabei, dass die Liquidität nicht in Gefahr kommt. Dies wird allerdings mit einer längerfristigen Zahlungsverpflichtung bezahlt. Allerdings sind die Ratenzahlungen so niedrig, dass sie in den monatlichen Ausgaben kaum auffallen.
Aber wie kann man den Kauf auf Raten nun richtig buchen? Wir erklären es im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Rechnung, die den Kauf in Raten dokumentiert
Wenn ein Händler einen Kauf in Raten tätigt, obwohl er nicht den vollen Betrag bezahlt hat, erhält er eine Rechnung. Dieser Beleg gibt den Gesamtbetrag der gekauften Waren an. In der Position “bezahlt” wird jedoch der tatsächlich gezahlte Betrag angegeben – in der Regel ist es der Wert der gezahlten Rate. Nachfolgende Raten werden im Zahlungsplan, der dem Kaufvertrag als Anlage beigefügt ist, abgeschrieben.
In einigen Fällen sind die Informationen über die nächste Rate den Rechnungen beigefügt, die vom gleichen Verkäufer im Zusammenhang mit einer anderen von ihm erbrachten Dienstleistung (z.B. Telekommunikationsdienst) ausgestellt wurden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Rate in einem solchen Fall nicht zu den Rechnungspositionen gehört, sondern lediglich eine Information über den zu zahlenden Betrag darstellt. In bestimmten Situationen kann der Betrag der Rate dem Gesamtbetrag auf der Rechnung hinzugefügt werden, der den zu zahlenden Gesamtbetrag zusammenfasst. Es sollten jedoch keine weiteren Raten in den Konten erfasst werden, obwohl sie auf der Rechnung stehen, da dies zu einer Verdoppelung der Kosten führen würde.
Weitere Informationen zum Ratenkauf finden Sie auf www.raten-kauf.com. Dort Sie außerdem Online-Shops in verschiedenen Kategorien, die den Kauf auf Raten als Option mit anbieten.
Wie kann man den Kauf auf Raten buchen?
Die Rechnung, die den Kauf auf Raten dokumentiert und den gesamten Auftragswert ausmacht, sollte entsprechend dem Datum ihrer Ausstellung gebucht werden. Bei der Buchung sollten Sie den gesamten Rechnungswert berücksichtigen, obwohl die Zahlung in Raten aufgeteilt wurde. Wenn die gekauften Waren ein Anlagevermögen in der Gesellschaft darstellen, sind die steuerlich abzugsfähigen Kosten für den Unternehmer Abschreibungen. Die Mehrwertsteuer ist jedoch abzugsfähig nach dem Datum des Rechnungseingangs.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Der Unternehmer, der den Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber verlängert, erhielt ein Angebot zum Kauf eines Telefons auf Raten. Der Wert des Telefons betrug 1.200 EUR und die Raten waren mit 0% verzinst. Der Unternehmer kaufte das Telefon am 08. Januar 2019 und erhielt eine Rechnung, die am selben Tag ausgestellt wurde. Der Steuerzahler ist verpflichtet, das Telefon in 12 Monatsraten zu bezahlen – entsprechend dem dem Vertrag beigefügten Zeitplan.
Dieser Kauf wurde vom Unternehmer im Nationalen Steuer- und Zollamt in dem aus der Rechnung resultierenden Betrag, d.h. 1.200 EUR, gemäß dem Ausstellungsdatum, d.h. dem 08. Januar 2019, als sonstiger Aufwand gebucht. Jede gezahlte Rate wird vom Unternehmer entsprechend dem Datum seiner Zahlung beglichen. Daher wird der Unternehmer jeden Monat nach der Zahlung den Betrag von 100 EUR für die Ratenzahlung für das in Raten gekaufte Telefon abrechnen.
Zinsen auf den Kauf in Raten
Obwohl viele Geschäfte inzwischen 0% Zinsen anbieten, ist dies nicht die Regel. In vielen Fällen werden zu den Raten Zinsen hinzugerechnet, die steuerlich abzugsfähige Kosten sind. Sie können jedoch erst nach Bezahlung in die Kosten einbezogen werden.
Wichtig: Nur gezahlte Zinsen können in die steuerlich absetzbaren Kosten einbezogen werden.
Zinsen, die auf einen Teilkauf gezahlt werden, werden vom Unternehmer als sonstige Aufwendungen erfasst. Die Verzinsung erfolgt in der Regel durch einen internen Nachweis, dem der Unternehmer den Zahlungsnachweis beifügt.
Fazit
Der Ratenkauf ist für Unternehmer eine interessante Zahlungsoption. Die monatliche Belastung ist überschaubar und sogar steuerlich absetzbar. Auch für Privatpersonen wird der Kauf auf Raten immer beliebter. Während Autos und andere teurer Wirtschaftsgüter schon lange über Ratenzahlungen finanziert werden, werden heute auch geringwertige Produkte, wie Sofas oder Fernseher immer öfter durch einen Ratenkauf finanziert. Auch im Internet werden Ratenkäufe immer beliebter. Es ist eine sehr bequeme Zahlungsmethode, denn in diesem Fall erhalten Sie sozusagen ein Darlehen, ohne einen Papiervertrag zu unterschreiben, und das innerhalb weniger Minuten.