In diesem Artikel haben wir Informationen zusammengetragen, die für LKW-Fahrer aus Osteuropa interessant sind, welche in Deutschland Arbeit gefunden haben.

Haben Sie das Recht auf einen gesetzlichen Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt derzeit 9,19 € (brutto) pro Stunde. Er wird alle zwei Jahre überprüft. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Höhere Mindestlöhne können sich aus Tarifverträgen ergeben.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Sie, wenn Sie (vorübergehend) in Deutschland arbeiten – unabhängig davon, ob Sie einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen oder einem ausländischen Unternehmen haben. Es ist auch nicht wichtig, ob Sie mit Ihrem Arbeitgeber andere Bedingungen vereinbart haben.

Für welche Art von Aktivitäten muss Sie Ihr Arbeitgeber bezahlen?

Sie haben auch Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn für das Be- und Entladen, das Betanken, die Fahrzeuginspektion und die Wartung. Höhere Raten können sich aus Ihrem Arbeitsvertrag ergeben.

Dokumentieren Sie täglich Beginn, Ende und Dauer der Arbeit, einschließlich der Pausen. Notieren Sie sich den Zeitpunkt, zu dem Sie die Grenze zwischen zwei Ländern überschreiten, die von Ihnen absolvierten Fahrten und ggf. die Namen der Personen, mit denen Sie zusammengearbeitet haben.

Habe Sie Anspruch auf Spesen?

In Deutschland haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses. Dies kann jedoch in Ihrem Arbeitsvertrag oder in Ihrem Tarifvertrag anders geregelt sein. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig!

Kennen Sie die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten?

Als Fahrer sind Sie verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.

Wichtig: Lassen Sie niemals zu, dass Ihre Fahrerkartendaten gefälscht werden!

Wenn Sie die Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten, können Sie und Ihr Arbeitgeber mit einer Geldstrafe belegt werden.

Haben Sie eine ausreichende Krankenversicherung?

Wenn Sie bei einem ausländischen Unternehmen beschäftigt sind, ist es wichtig, eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) zu beantragen, um auch in Deutschland Anspruch auf Behandlung zu haben. Wenn Sie unterwegs einen Arzt benötigen, können Sie sich an DocStop (www.docstop-online.eu) wenden, um herauszufinden, wo Sie medizinische Hilfe in der Nähe erhalten können.

Worauf sollten Sie noch achten?

  • Unterschreiben Sie niemals Dokumente, die Sie nicht verstehen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Gewerkschaft oder die Beratungsstelle.
  • Wenn Sie für einen deutschen Arbeitgeber arbeiten, bestehen Sie auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag. Sie können mindestens eine schriftliche Bestätigung der wichtigsten Vertragsbedingungen verlangen.
  • Beachten Sie die geltenden Vorschriften über Geschwindigkeitsbegrenzungen, Ladungssicherung und den Abstand zwischen den Fahrzeugen auf der Straße, um Unfälle zu vermeiden. Im Falle eines Unfalls werden die Kosten in der Regel durch die Police Ihres Arbeitgebers übernommen. Unter bestimmten Umständen (z.B. bei vorsätzlichem Handeln) können Sie jedoch persönlich haftbar gemacht werden.
  • Bitte beachten Sie: Das deutsche Recht schränkt den Umfang der zivilrechtlichen Haftung der Arbeitnehmer nicht ein.
  • Denken Sie daran, die Polizei über einen Unfall zu informieren und am Unfallort zu warten, bis die Polizei eintrifft und alle notwendigen Daten erfasst.
  • In Deutschland ist es nicht erlaubt, in einem Standstreifen anzuhalten, da dieser nur im Falle eines Unfalls benutzt werden soll.

Generell dürfen ohne Zustimmung Ihres Arbeitgebers keine Abzüge von Ihrem Lohn vorgenommen werden (z.B. für die Unterbringung, Waschen und Reparieren des Fahrzeugs usw.). Im Falle eines solchen Abzuges können Sie Ihre Rechte geltend machen!

Wir empfehlen: Werden Sie Mitglied einer Gewerkschaft vom ersten Tag an, an dem Sie in Deutschland arbeiten. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Gewerkschaft. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Beratungsstelle. Wenn Sie bereits Mitglied einer Gewerkschaft in Ihrem Heimatland sind, fragen Sie die zuständige deutsche Gewerkschaft, ob Ihre nationale Mitgliedschaft anerkannt wird.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Ratgeber ein paar wertvolle Tipps mit an die Hand gegeben zu haben, die Sie vielleicht noch nicht alle kannten. Teilen Sie diese Informationen gerne mit Ihren Kollegen.

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Redaktion

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