Die eigene Baufinanzierung ist ganz klar das größte finanzielle Projekte im Leben vieler Menschen. Dies liegt vor allem an der Tatsache, dass die Preise für Immobilien von Natur aus hoch liegen und seit einigen Jahren stetig steigen. Somit ist ein Baukredit auch beim aktuell niedrigen Zinsniveau nach wie vor eine sehr große Herausforderung.
Wer hierbei konsequent auf staatliche Förderungen setzt, kann den Immobilienerwerb am Ende deutlich günstiger gestalten und ist schneller schuldenfrei. Doch wie geht das eigentlich, und was ist dabei zu beachten?
KfW-Förderungen: Eine deutliche Vergünstigung
Staatliche Förderungen lassen sich vor allem über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) realisieren. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Förderprogramme aufgelegt, die in erster Linie vergünstigte Darlehen zur Verfügung stellen. Der folgende Überblick soll dabei helfen, schnell und gezielt die passende Förderung für die eigene Wunschimmobilie zu finden.
KfW-Wohneigentumsprogramm
Das KfW-Wohneigentumsprogramm ist die Basisförderung der KfW und erlaubt vergünstigte Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Käufer müssen dabei nur wenige Voraussetzungen erfüllen:
- Die Immobilie darf nicht vermietet oder gewerblich genutzt sein
- Keine Förderung für Ferienimmobilien
- Eine Umschuldung ist von der Förderung ausgeschlossen
Das KfW-Programm Nr. 124 ist somit grundsätzlich für jeden geeignet, der sich gern den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte.
Achtung: Wer richtig viel Geld sparen möchte, sollte die Chance nutzen und das Baukindergeld mit anderen KfW-Programmen kombinieren. Auch wenn das Baukindergeld erst nach dem Einzug als Sondertilgungsmöglichkeit zur Verfügung steht, lassen sich die Zinskosten unter dem Strich erheblich senken.
KfW-Programm „Energieeffizient bauen“
Das KfW-Programm Nr. 153 sorgt für vergünstigte Darlehen für alle, die den Neubau oder den Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus anstreben. Dabei handelt es sich um Energieeffizienzstandards, die einen besonders niedrigen Energieverbrauch aufzeigen.
Entsprechende Projekte werden mit vergünstigten Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Noch attraktiver sind hierbei allerdings die Tilgungszuschüsse, die je nach erreichtem Energiestandard bis zu 15% der Kreditsumme betragen.
Dieses Programm lässt sich zudem sehr gut mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm und auch dem Baukindergeld kombinieren, was die Ersparnis noch einmal deutlich steigert.
KfW-Programm „Energieeffizient sanieren“
Auch das Programm „Energieeffizient sanieren“ der KfW (Nr. 151) kann schon beim Kauf einer Immobilie seine Wirkung entfalten. Hierbei wird nämlich auch der Kauf einer sanierten Wohnung oder eines sanierten Hauses gefördert. Darüber hinaus ist es auch möglich, das Haus zu kaufen und sofort energetische Sanierungen durchzuführen.
In diesem Programm lassen sich ebenfalls vergünstigte Kredite von bis zu 100.000 Euro nutzen. Darüber hinaus wartet hier sogar ein Tilgungszuschuss von bis zu 27,5% (maximal 27.500 Euro) bei Erreichen des KfW-Effizienzhaus-Standards 55.
Achtung: Wer nur Einzelmaßnahmen in punkto energetischer Sanierung durchführt, kann maximal 50.000 Euro als vergünstigtes Darlehen erhalten. Auch der Tilgungszuschuss ist dann auf 7,5% der Darlehenssumme begrenzt.
Baukindergeld
Das Baukindergeld ist eine relativ neue Förderung, die nur Familien mit Kindern beantragen können. Beim Erwerb oder Bau der ersten eigenen Immobilie (selbst bewohnt) erhalten die Familien je Kind 1.200 Euro Baukindergeld pro Jahr. Die Förderung läuft über 10 Jahre, so dass insgesamt 12.000 Euro pro Kind möglich sind.
Damit Mitnahmeeffekte möglichst vermieden werden, existiert zudem eine Einkommensgrenze. Die Förderung ist lediglich für Familien bestimmt, deren durchschnittliches Haushaltseinkommen – gemeint ist das zu versteuernde Einkommen – den Betrag von 75.000 Euro Jahr nicht übersteigt. Für jedes Kind steigt diese Einkommensgrenze um 15.000 Euro an.
Das Baukindergeld ist zudem auch in Bezug auf seine Funktionsweise anders. So wird es nicht schon vor dem Immobilienerwerb beantragt, sondern erst nach dem Einzug. Es hilft also nicht dabei, überhaupt erst eine Baufinanzierung zu erhalten. Nach dem Einzug haben förderberechtigte Familien bis zu 6 Monate Zeit, den Antrag einzureichen. Dabei werden für die Förderung alle Kinder eingerechnet, die am Tag der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch im Haushalt leben.
Staatliche Förderungen als große Hilfe
Abschließend bleibt festzuhalten, dass der Katalog an Fördermöglichkeiten rund um den Hausbau immer vielfältiger wird. Da sich so die Zinskosten oft deutlich senken lassen, sollte die Suche nach passenden Programmen vor einem Immobilienkauf eigentlich immer zum Pflichtprogramm gehören. Die Tilgungszuschüsse der energetischen Förderprogramme sorgen im besten Fall sogar dafür, dass ein Kreditnehmer am Ende weniger zurückzahlen muss, als er sich eigentlich geliehen hat.