Bei Bedarf kann der Grundversorger in der Krankenversicherung jährlich gewechselt werden
Es ist den Krankenkassen der Grundversorgung in der Schweiz grundsätzlich untersagt, einen Antrag abzulehnen. Wer einmal bei einer bestimmten Krankenkasse in der Schweiz grundversichert ist, kann diese Entscheidung auch wieder rückgängig machen. Ein Wechsel der Krankenkasse kann dabei ganz verschiedene, individuelle Gründe haben. Einer der häufigsten Gründe ist eine Kostenersparnis durch den Wechsel des Versicherers. Wer wissen möchte, wie viel er sparen kann, sollte einen Krankenkassenvergleich, wie diesen auf gidu.ch, nutzen. Für den Wechsel der Grundversorgung sind jedoch Fristen einzuhalten, welche ebenfalls staatlich geregelt sind. Bis Ende November eines jeden Jahres kann der Krankenkassen Anbieter in der Grundversorgung von jedem Versicherten gewechselt werden. Spezielle Gründe für einen Wechsel in der Grundversorgung müssen dabei nicht angegeben werden.
Monatsprämien bei den Grundversorgern können individuell abweichen
Obwohl also die Möglichkeit zum Wechsel des Grundversorgers gegeben ist, wird von dieser Option nicht in vermehrtem Maß Gebrauch gemacht. Denn bei allen Anbietern in der Grundversorgung sind die Leistungen staatlich festgeschrieben und damit bis auf ganz wenige Abweichungen vollkommen gleich. Allerdings kann sich die monatliche Versicherungsprämie bei den einzelnen Grundversorgern der Krankenversicherung voneinander unterscheiden. Die Prämie kann also ganz unterschiedlich hoch ausfallen. Dies wiederum ist von verschiedenen Faktoren abhängig und hängt unter anderem von Alter, Wohnort und Franchise ab. Vor der Entscheidung für einen bestimmten Grundversorger ist es selbstverständlich möglich, den genauen zukünftigen Beitrag vorab zu berechnen.
Mögliche Unfallversicherung über den Arbeitgeber
Mutterschaft, Unfall und Krankheit werden durch die Schweizer Grundversicherung abgedeckt. Jeder Beschäftigte in der Schweiz, welcher regelmäßig mehr als 8 Stunden für den gleichen Arbeitgeber tätig ist, ist automatisch über diesen unfallversichert. In diesen Fällen ist es deshalb nicht mehr erforderlich, das Unfallrisiko über die Grundversicherung abzudecken. Wichtig ist in diesem Zusammenhang immer der möglichst frühzeitige Kontakt mit dem Arbeitgeber. Denn dann kann genau abgeklärt werden, ob das Unfallrisiko über den Betrieb oder über die Grundversicherung abzudecken ist.
Die Besonderheit des Franchise im Krankenkassensystem der Schweiz
Im laufenden Kalenderjahr hat jeder Krankenversicherte in der Grundversorgung die Pflicht, eine gewisse Kostenbeteiligung an erforderlichen medizinischen Behandlungen selbst zu leisten. Dieses wird als Franchise bezeichnet, wobei auch hier die Versicherten eine Wahl haben. Es handelt sich dabei um selbst zu leistende Beträge von entweder 300, 500, 1000, 1500, 2000 bis hin zu 2500 Schweizer Franken. Das bedeutet also konkret, dass ein Versicherter auf jeden Fall mindestens 300 Franken, höchstens jedoch 2500 Franken für die ersten Behandlungskosten im Kalenderjahr selbst übernehmen muss.
Wie hoch der Franchise ist, kann individuell festgelegt werden
Dabei gilt der Grundsatz, dass eine Versicherungsprämie in der Grundversorgung umso niedriger ist, je höher die Franchise. Wer sich also für fit hält und voraussichtlich im Jahresverlauf nur wenig medizinische Behandlung in Anspruch nehmen wird, sollte besser eine höhere Franchise wählen, denn das spart Versicherungsprämien. Dabei ist allerdings wichtig, nicht allzu sorglos zu sein. Denn wer doch einmal unverhofft eine medizinische Behandlung benötigt, sollte zumindest über ein kleines finanzielles Polster verfügen, um den entstehenden Selbstbehalt auch sicher bezahlen zu können.
Modelle der Grundversorgung in der Schweiz
Ein sogenannter Selbstbehalt wird immer dann fällig, wenn das selbstgewählte Franchise Kontingent ausgeschöpft ist. Von da an müssen 10 % der Behandlungskosten pro Kalenderjahr selbst übernommen werden, allerdings bis zu einer Höchstgrenze von 700 Franken. Innerhalb der Grundversorgung stehen verschiedene Modelle zur Verfügung. Es sind dies das Hausarztmodell, die freie Arztwahl, das HMO Modell sowie Telmed Modelle. Jeder, der eine Grundversicherung abschließen muss, sollte sich diese einzelnen Modelle ganz genau anschauen, um dahingehend die richtige und individuelle Entscheidung zu treffen. Die einzelnen Modelle sind jeweils nicht besser oder schlechter, unterscheiden sich aber beispielsweise hinsichtlich Flexibilität oder Prämienrabatt.
Die Möglichkeit der ergänzenden Zusatzversicherungen
Wer über das staatliche Modell der Grundversorgung weitere medizinische Leistungen ambulant oder stationär in Anspruch nehmen möchte, kann sich jederzeit zusatzversichern. Dies ist stets freiwillig. Es ist jeweils eine Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung erforderlich. Allgemein gilt die Empfehlung, eine der Zusatzversicherungen im möglichst fitten und gesunden Zustand abzuschließen. Denn liegen bereits gewisse Krankheiten vor, gestaltet sich die Aufnahme in eine Zusatzversicherung weit schwieriger. Im Gegensatz zur Grundversorgung können Anbieter der Zusatzversicherungen einen Vertrag auch ablehnen. Außerdem stellen bestimmte Krankheitsbilder von vornherein Ausschlusskriterien in bestimmten Zusatzversicherungen dar. Auch Anbieter der Grundversicherung bieten Zusatzversicherungen an. Diese müssen jedoch nicht zwingend dort abgeschlossen werden, sondern auch bei einem der anderen zahlreichen Anbieter von Zusatzversicherungen. Als lukrative Zusatzversicherungen gelten für junge Erwachsene solche mit erweiterten Leistungen für Sehhilfen, Schutz- oder Reise Impfungen oder Fitness-Abonnements.