Das Konsulat wurde am 2. Dezember 1804 nach der Krönung Napoléons I. zum Kaiser der Franzosen vom Empire français abgelöst. Auf dem Papier waren sowohl das Konsulat als auch das Kaiserreich konstitutionelle Monarchien. Dies gilt aber in der Praxis ohne Einschränkung nur für die Zeit von 1799 bis 1804. Bis 1810 schloss sich eine Übergangsphase an, in der Napoleon teils die Rechte des Parlaments respektierte, teils aber auch mit Hilfe des Senats an ihm vorbei agierte. In den letzten vier Regierungsjahren bis 1814 herschte Napoleon I. sicherlich autokratisch.
Während seiner Herrschaft reformierte Kaiser Napoleon I. das innere Staatswesen Frankreichs von Grund auf und führte außerdem das Land mit zahlreichen Kriegszügen zur Hegemonialmacht in Europa. Das konnten die übrigen Staaten Europas jedoch nicht hinnehmen und so kam es zu den großen Befreiungskriegen. Eine Allianz vor allem aus den Großmächten Preußen, Russland, England und Österreich stellte sich dem Kaiser entgegen und erzwang im Jahre 1814 nach mehreren Siegen seine Abdankung. Damit endete das Empire Francais. Napoleon zog sich auf die ihm mit einer Dotation von 2 Mill. Frs. zugestandene Insel Elba zurück.
Am Rande sei vermerkt, dass Napoleons zweite Gattin, die habsburgische Kaisertochter Marie-Louise mit dem Herzogtum Parma abgefunden wurde, wo sie später auch lebte und regierte. Der Sohn aus dieser Ehe, Napoleon Franz, wurde als Herzog von Reichstadt am Wiener Hof erzogen. Er starb früh. Er hatte keinerlei politische Ambitionen, obwohl ihn die französischen Bonapartisten gerne als Napoleon II. auf dem Thron gesehen hätten.